Der Übergeber kann durch entsprechende Gestaltung der Geschäftsführungs-befugnisse und Stimmrechte die vollständige Verfügungsmacht über das gesamte Familienvermögen behalten und somit einzelne Gegenstände beliebig veräussern und belasten, Ersatzbeschaffungen tätigen, weitere Immobilien anschaffen etc. Dies ist unabhängig davon, ob er noch mehrheitlich am Kapital der Gesellschaft beteiligt ist oder schon einen Grossteil des Vermögens an seine Nachkommen übertragen hat. Der Vorteil der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion liegt darin, dass Stimmrechte und Kapitalanteile unabhängig voneinander geregelt werden können.

Somit ist der Familienpool die einzige rechtliche Konstruktion, die eine steuerliche Übertragung des Vermögens auf die Kinder unter Beibehaltung vollständiger Verfügungsmacht der Eltern zu Lebzeiten ermöglicht.

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