Der Familienpool vermeidet zahlreiche Nachteile, die konventionelle Gestaltungskonzepte mit sich bringen und hat folgende Vorteile:
- Optimale Planung von Erbschaft-/Schenkungsteuer durch frühzeitige und vollständige Nutzung von Freibeträge
- Senkung der Einkommensteuerlast durch Zuordnung von Einkünften an Personen mit geringem Steuersatz
- Vollständige Verfügungsmacht des Schenkers zu Lebzeiten ohne Mitspracherechte der Beschenkten
- Schutz vor Zerschlagung des Vermögens durch Auseinandersetzungsversuche von Kindern und Erben
- Ausschluss unliebsamer Pflichtteilsberechtigter und Gestaltung der Erbfolge nach eigenen Vorstellungen des Schenkers
- Steuerung des Vermögens über Generationen durch Gestaltung des Gesellschaftsvertrags
- Schutz vor Gläubigern des Schenkers und der Beschenkten sowie vor Unterhaltsansprüchen früherer Ehegatten des Schenkers
- Sicherung der Altersvorsorge wie bei der konventionellen Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt
- Langfristige Einsparung von Vollzugskosten
- Frühzeitige Beteiligung von Minderjährigen ohne Risiko
- Schaffung von neuem AfA-Volumen für vermietete Grundstückswerte durch Nutzung des AfA-Step-Up (nur gewerblich geprägter Familienpool)
Selbstverständlich müssen bei jedem Konzept der Generationenplanung einige Nachteile in Kauf genommen werden. Bei der Familiengesellschaft sind diese jedoch verhältnismässig gering.