Ab welchem Vermögen ist die Gründung eines Familienpools zu empfehlen ?
Eine gewisse Größe des Vermögens ist für die Pool-Gründung dann erforderlich, wenn die steuerliche Planung im Vordergrund steht, denn es ist allein unter dem steuerlichen Aspekt nicht erforderlich zu Lebzeiten Vermögen zuzuwenden, wenn nur Werte zur Verfügung stehen (bzw. künftig von Eltern erwirtschaftet werden können), die im Todesfall innerhalb der Steuerfreibeträge lägen. Die Gründung eines Pools kann aber unabhängig davon sinnvoll sein, wenn Vermögen nach dem Willen der Eltern „in der Familie bleiben“ soll, d.h. gesetzliche Pflichtteile (Kinder, Ehegatten) ausgeschaltet werden, eine Erbauseinandersetzung für längere Zeit verhindert werden oder Vermögensgegenstände zunächst nicht auf Erben verteilt werden sollen.