Kann ich in einen Familienpool eingebrachtes Vermögen wieder zurückholen ?
Dies ist unter den gleichen Voraussetzungen möglich, wie bei jeder anderen Schenkung auch (grober Undank, Verarmung des Schenkers etc.). Beim Familienpool können aber weitere detaillierte Regelungen getroffen werden nach denen die Gesellschaft die Einlage des Schenkers in bestimmten Fällen zurückgeben muss. Darüber hinaus kann der Gesellschaftsvertrag Klauseln enthalten, nach denen ein Gesellschafter bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Gesellschaft verlassen muss und nur mit einem Bruchteil eines Kapitalanteils abgefunden wird. Somit bieten sich beim Familienpool wesentlich umfangreichere Gestaltungsmöglichkeiten einer Rückforderung des Vermögens, als bei der reinen Schenkung.