Welche Berater brauche ich und welche Kosten entstehen mir dadurch ?
Kosten der Gründung
Rechtsanwalt und Steuerberater: Die Gründung eines Familienpools berührt rechtliche und steuerliche Spezialgebiete. Deshalb erfordert sowohl die Konzeption des Gesellschaftsvertrages als auch der Einbringungsverträge für die jeweiligen Vermögenswerte individuelle und kompetente Beratung. Soweit Minderjährige an der Gesellschaft beteiligt werden sollen, ist für die Einholung der notwendigen vormundschaftsgerichtlichen Genehmigungen und Bestellung von Ergänzungspflegern ebenfalls rechtlicher Beistand sinnvoll.
Die Kosten der individuellen Erstellung aller notwendigen Verträge und Beschlüsse, der rechtlichen und steuerlichen Beratung der Gesellschafter sowie einer eventuellen Vertretung vor Gerichten und Behörden richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sowie der Steuerberatergebührenverordnung und sind deshalb vom Verkehrswert der eingebrachten Vermögenswerte abhängig. Sie können bei geringem Volumen etwa bis zu 5 %, bei größeren Werten etwa 2 % des Poolvermögens betragen. Allerdings können die Gebühren auch als Pauschalhonorar, das sich am Arbeitsaufwand des jeweiligen Einzelfalls orientiert, vereinbart werden.
Notar und Grundbuchamt: Wenn in die Gesellschaft Immobilien eingebracht werden, ist das Vertragswerk notariell zu beurkunden. Insoweit entstehen in etwa die Notarkosten, die auch bei einer bloßen Schenkung/Überlassung der Immobilien anfallen würden. Hinzukommen weitere Kosten, wenn der Vertrag besondere Gestaltungen (z.B. Aufhebung des Güterstandes, Bestellungen von Nießbrauch etc.) erfordert. Hier muss insgesamt mit 0,5% bis 1,0% des Poolvermögens gerechnet werden. Da Notar- und Grundbuchkosten aber auch bei der einfachen Schenkung entstehen würden, sollten diese bei der Entscheidung, ob eine Poolkonstruktion gewählt wird, nicht ausschlaggebend sein.
Künftiger Vollzug
Rechtsanwalt und Steuerberater: In den meisten Fällen ist für den künftigen Vollzug der Gesellschaft anwaltliche Beratung allenfalls bei Beitritt neuer Gesellschafter, Ausschluss von Gesellschaftern oder bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags notwendig. Solche Tätigkeiten können, soweit die gesetzliche Gebührenordnung keine anderen zwingenden Regelungen vorsieht, üblicherweise gegen Stundenhonorar erledigt werden. Nur wenn für den Familienpool jährlich gesonderte Steuererklärungen abgegeben werden müssen (z.B. weil der Pool über Einnahmen verfügt), ist ein Steuerberater sinnvoll, bei Mandanten, für die ein Familienpool in Frage kommt, aber regelmäßig ohnehin vorhanden. Dessen Kosten richten sich nach der Vereinbarung im Einzelfall.
Notar und Grundbuchamt: Im Gegensatz zur Kettenschenkung von Bruchteilseigentum fallen beim Familienpool durch die spätere Übertragung von Gesellschaftsanteilen keine nennenswerten Kosten mehr an, da dieser Vorgang grundsätzlich formfrei und ohne Änderung des Grundbuchs möglich ist. Empfohlen wird Schriftform und notarielle Beglaubigung.